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Kosten 24 Stunden Pflege | Festpreise & Pflegegeld | Promed-Germany
Kosten & Förderung

Kosten der 24 Stunden Pflege

Bei Promed-Germany erhalten Sie faire und transparente Festpreise. Ein Komplettpreis ohne versteckte Gebühren – individuell auf Ihren Pflegebedarf abgestimmt.

Komplettpreis
Keine versteckten Kosten
Bis zu 990€ Pflegegeld
Pflegegeld 2025
bis zu 990 €
monatliche Förderung möglich

Je nach Pflegegrad erhalten Sie monatliches Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse. Wir helfen Ihnen, alle Förderungen optimal auszuschöpfen.

Pflegegrade ansehen
Transparente Preisstruktur

So setzen sich die Kosten zusammen

Als Grundlage für die Berechnung der Kosten dient unser Bedarfsfragebogen. Anhand dieser Angaben erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot mit einem Komplettpreis für Ihre 24 Stunden Pflegekraft.

Es entstehen Ihnen keinerlei weitere Kosten – alle anfallenden Beträge sind im Komplettpreis bereits enthalten. Promed-Germany steht für faire und transparente Kosten in der 24 Stunden Pflege.

1
Bedarfsfragebogen Sie schildern uns die Pflegesituation
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Individuelle Berechnung Wir kalkulieren Ihren Komplettpreis
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Unverbindliches Angebot Sie erhalten Ihr persönliches Angebot
Komplettpreis

Was ist im Festpreis enthalten?

Bei Promed-Germany erhalten Sie alles aus einer Hand. Keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen – einfach faire Konditionen für Ihre persönliche 24 Stunden Pflege.

Gesetzlicher Mindestlohn

Selbstverständlich wird der gesetzliche Mindestlohn berücksichtigt – fair und gesetzeskonform.

Sozialabgaben

Alle Sozialabgaben für Ihre Pflegekraft sind im Komplettpreis bereits enthalten.

Steuern

Alle anfallenden Steuern sind eingerechnet – Sie zahlen einen verlässlichen Komplettpreis.

Versicherungen

Die Pflegekraft ist während des gesamten Einsatzes umfassend versichert.

An- und Abreise

Wir organisieren die An- und Abreise der Pflegekraft – ohne zusätzliche Kosten für Sie.

Persönliche Beratung

Wir betreuen Sie während der gesamten Einsatzzeit – als Ihr persönlicher Ansprechpartner.

Keine Vorauszahlungen

Bis zum Eintreffen Ihrer Pflegekraft entstehen Ihnen keinerlei Kosten oder Anzahlungen.

Keine versteckten Gebühren

Was Sie sehen, ist was Sie zahlen – absolute Transparenz von Anfang an.

Preisfaktoren

Welche Faktoren beeinflussen den Preis?

Die Kosten Ihrer 24 Stunden Pflege werden individuell berechnet. Mehrere Faktoren spielen dabei eine Rolle – wir kalkulieren transparent und fair.

Pflegeaufwand

Je nach Umfang der täglichen Pflege und Betreuung variiert der Aufwand und damit die Kosten.

  • Grundpflege
  • Mobilität
  • Hauswirtschaft

Erfahrung der Pflegekraft

Pflegekräfte mit längerer Berufserfahrung oder Spezialkenntnissen haben unterschiedliche Tarife.

  • Berufserfahrung
  • Spezialisierung
  • Sprachkenntnisse

Ihre Anforderungen

Spezielle Wünsche wie Sprachkenntnisse oder Erfahrung mit bestimmten Krankheitsbildern fließen in die Berechnung ein.

  • Demenzbetreuung
  • Spezielle Diäten
  • Mobilitätshilfen
Pflegegeld 2025

Pflegegeld nach Pflegegrad

Je nach Pflegegrad erhalten Sie monatliches Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse. Diese Förderung können Sie zur Finanzierung der 24 Stunden Pflege nutzen.

PG 1
Pflegegrad 1
0 €monatlich

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Hier wird kein Pflegegeld gezahlt – aber Entlastungsleistungen möglich.

PG 2
Pflegegrad 2
347 €monatlich

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Erste finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse.

PG 3
Pflegegrad 3
599 €monatlich

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Deutlich höhere Förderung für die Pflege zu Hause.

PG 4
Pflegegrad 4
800 €monatlich

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Substanzielle finanzielle Entlastung durch Pflegegeld.

Maximum
PG 5
Pflegegrad 5
990 €monatlich

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen. Höchste Förderstufe für die häusliche Pflege.

Hinweis: Stand der Beträge: Januar 2025. Die Werte gelten für das Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.

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Weitere Möglichkeiten

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben dem Pflegegeld gibt es weitere finanzielle Unterstützungen, die Sie zur Finanzierung der 24 Stunden Pflege nutzen können. Wir beraten Sie gern individuell.

PflegekasseZusätzliche Leistungen über das Pflegegeld hinaus, z. B. Verhinderungspflege bis zu 1.685 € jährlich.
KrankenkasseBei medizinischer Notwendigkeit können Anteile durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden.
SozialhilfeBei finanzieller Bedürftigkeit kann das Sozialamt einen Teil der Pflegekosten übernehmen.
BerufsgenossenschaftBei pflegebedingten Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen ist die Berufsgenossenschaft Ansprechpartner.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den Kosten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Kosten der 24 Stunden Pflege.

Wie viel kostet die 24 Stunden Pflege im Monat?

Die Kosten richten sich individuell nach Pflegebedarf, Erfahrung der Pflegekraft und Ihren Anforderungen. Nach Ausfüllen unseres Bedarfsfragebogens erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot mit einem transparenten Komplettpreis.

Sind weitere Kosten zu erwarten?

Nein, alle anfallenden Kosten sind im Komplettpreis bereits enthalten – inklusive Mindestlohn, Sozialabgaben, Steuern, Versicherungen sowie der An- und Abreise der Pflegekraft. Sie zahlen also genau den Betrag, den wir Ihnen im Angebot nennen.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Nein, es sind keine Vorauszahlungen erforderlich. Bis zum Eintreffen Ihrer Pflegekraft entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Sie zahlen erst, wenn die Betreuung tatsächlich beginnt.

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld richtet sich nach dem Pflegegrad: PG 2 erhält 347 €, PG 3 sind 599 €, PG 4 sind 800 € und PG 5 erhält 990 € monatlich (Stand: Januar 2025). Diese Beträge können Sie zur Finanzierung der 24 Stunden Pflege einsetzen.

Wer beantragt den Pflegegrad?

Den Antrag auf Pflegegrad stellen Sie selbst oder ein Angehöriger bei Ihrer Pflegekasse. Anschließend kommt der Medizinische Dienst zu einem Beratungsgespräch. Wir helfen Ihnen gern bei Fragen rund um den Antragsprozess.

Sind die Pflegekosten steuerlich absetzbar?

Ja, in den meisten Fällen lassen sich Pflegekosten steuerlich geltend machen – beispielsweise als außergewöhnliche Belastung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater, um die optimale Lösung zu finden.

Kostenloses Angebot

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Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten. Wir kalkulieren Ihren persönlichen Komplettpreis – transparent, fair und ohne versteckte Kosten.

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